Dreijährige Eigennutzungspflicht ist auch bei 2 ½ Jahren erfüllt
Dreijährige Eigennutzungspflicht ist auch bei 2 ½ Jahren erfüllt Den Gewinn aus der Veräußerung einer einmal vermieteten Eigentumswohnung müssen Sie nicht versteuern, wenn Sie die Wohnung im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt haben. So steht es in § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG. Das…