FG Sachsen: Kosten für Ohropax sind abzugsfähig

FG Sach­sen: Kosten für Ohropax sind abzugs­fähig Brauchen Sie Ohrstöpsel, um Baulärm im Büro oder Betrieb zu dämpfen und sich auf Ihre Auf­gabe zu konzen­tri­eren, sind die Kosten als Wer­bungskosten abzugs­fähig. Das hat das FG Sach­sen klargestellt. Im konkreten Fall hat­te ein Steuerzahler dem FG plau­si­bel geschildert, dass er Ohropax benötigte, um die Geräusche von…