Umzug: Kosten für Ausbau von Elektrogeräten sind anrechenbar
Umzug: Kosten für Ausbau von Elektrogeräten sind anrechenbar Ziehen Sie um und nehmen Elektrogeräte mit oder lassen diese entsorgen, sind die Kosten für den Aus- bzw. Einbau als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG anrechenbar. Das hat das FG Sachsen entschieden. Begründung: Hat ein Steuerzahler seinen Haushalt durch Umzug in eine andere Wohnung oder…