Umzug: Kosten für Ausbau von Elektrogeräten sind anrechenbar

Umzug: Kosten für Aus­bau von Elek­trogeräten sind anrechen­bar Ziehen Sie um und nehmen Elek­trogeräte mit oder lassen diese entsor­gen, sind die Kosten für den Aus- bzw. Ein­bau als Handw­erk­er­leis­tun­gen nach § 35a Abs. 3 EStG anrechen­bar. Das hat das FG Sach­sen entsch­ieden. Begrün­dung: Hat ein Steuerzahler seinen Haushalt durch Umzug in eine andere Woh­nung oder…