Studienkosten: Nur 30 Prozent eines Stipendiums mindern vorweggenommene Werbungskosten
Studienkosten: Nur 30 Prozent eines Stipendiums mindern vorweggenommene Werbungskosten Gelder aus einem Stipendium, die dazu bestimmt sind, den allgemeinen Lebensunterhalt ds Stipendiaten zu bestreiten, mindern nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Das hat das FG Köln entschieden und deshalb nicht — wie vom Finanzamt gefordert — 100 Prozent, sondern nur 30 Prozent des Stipendiums bei…