Studienkosten: Nur 30 Prozent eines Stipendiums mindern vorweggenommene Werbungskosten

Stu­di­enkosten: Nur 30 Prozent eines Stipendi­ums min­dern vor­weggenommene Wer­bungskosten Gelder aus einem Stipendi­um, die dazu bes­timmt sind, den all­ge­meinen Leben­sun­ter­halt ds Stipen­di­at­en zu bestre­it­en, min­dern nicht die Wer­bungskosten für eine Zweitaus­bil­dung. Das hat das FG Köln entsch­ieden und deshalb nicht — wie vom Finan­zamt gefordert — 100 Prozent, son­dern nur 30 Prozent des Stipendi­ums bei…