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Private Hochschule: Studiengebühren sind nicht abziehbar

Kindergeld & CoVon Peter Seeboth7. Juli 2018

Pri­vate Hochschule: Stu­di­enge­bühren sind nicht abziehbar Schul­geld, das Sie für ein Kind zahlen, das an ein­er pri­vat­en Hochschule studiert, kön­nen Sie nicht als Son­der­aus­gaben abziehen. Der Son­der­aus­gaben­abzug wird nur für all­ge­mein­bildende oder berufs­bildende Schulen gewährt. Das hat der BFH entsch­ieden. Quelle: WISO SSP Aus­gabe 07/2018

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