Auswärtstätigkeit: 30-Cent-Kilometerpauschale gilt auch bei Nutzung eines geliehenen Fahrzeugs

Auswärt­stätigkeit: 30-Cent-Kilo­me­ter­pauschale gilt auch bei Nutzung eines geliehenen Fahrzeugs Beantra­gen Sie für eine beru­fliche Auswärt­stätigkeit die Kilo­me­ter­pauschale für Fahrten mit einem PKW, der Ihnen nicht gehört, wer­den 90 % der Sach­bear­beit­er im Finan­zamt den Rot­s­tift zück­en und den Wer­bungskosten­abzug kürzen. Damit liegen sie aber nach der Reisekosten­re­form 2014 falsch. Quelle: WISO SSP Aus­gabe 01/2017