Auswärtstätigkeit: 30-Cent-Kilometerpauschale gilt auch bei Nutzung eines geliehenen Fahrzeugs
Auswärtstätigkeit: 30-Cent-Kilometerpauschale gilt auch bei Nutzung eines geliehenen Fahrzeugs Beantragen Sie für eine berufliche Auswärtstätigkeit die Kilometerpauschale für Fahrten mit einem PKW, der Ihnen nicht gehört, werden 90 % der Sachbearbeiter im Finanzamt den Rotstift zücken und den Werbungskostenabzug kürzen. Damit liegen sie aber nach der Reisekostenreform 2014 falsch. Quelle: WISO SSP Ausgabe 01/2017