Minijobber mit schwankenden Einnahmen: So bieten Sie Lohnsteuerprüfern Paroli
Bei Lohnsteuerprüfungen kam es in der Vergangenheit häufig vor, dass der Prüfer speziell die geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer ins Visier nahm. Schwankte der Arbeitslohn während des Jahres erheblich und wurde in einzelnen Monaten ein Arbeitslohn von mehr als 450 € erzielt, hat der Prüfer eine geringfügige Beschäftigung verneint und Lohnsteuer festgesetzt. Dagegen lohnt sich jedoch Gegenwehr.
Quelle: WISO SSP 02/2019