Eigenbedarfsklausel im Mietvertrag: So weisen Sie die dauerhafte Vermietungsabsicht nach
Vermieten Sie eine Immobilie, darf Ihnen das Finanzamt nicht automatisch eine fehlende Vermietungsabsicht unterstellen, wenn es im Mietvertrag eine Eigenbedarfsklausel zu Gunsten eines Familienmitglieds findet. Das lehrt eine Entscheidung des FG Hamburg. Die Folge: Haben Sie die Immobilie kurz nach Auszug des Vormieters doch verkauft (statt vermietet), haben Sie gute Chancen, die bis zum Verkauf aufgelaufenen Vermietungsverluste steuermindernd geltend zu machen.
Quelle: WISO SSP 01/2019