Update: So ermitteln Sie die nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG
Lange ist es um den betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG ruhig geblieben. Jetzt gibt es Neues. Insbesondere die neue BFH-Rechtsprechung zur Ermittlung der Überentnahmen bei Verlusten gilt es in der Praxis umzusetzen.
Quelle: WISO SSP 02/2019