Mitglied werden. Vorteile genießen.

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mit­glied­schaft inter­essieren. In dieser Rubrik find­en Sie Infor­ma­tio­nen zur Mit­glied­schaft und zu unseren Mit­glieds­beiträ­gen sowie häu­fig gestellte Fra­gen rund um den Vere­in. Tage­sak­tu­al­ität, ein angemessenes Zeit­bud­get und eine indi­vidu­elle Beratung sind dabei für uns selb­stver­ständlich. Greifen Sie auf ein engagiertes Team und über fünzehn Jahre Steuer­ber­atung­sprax­is zurück.

Falls Sie weit­ere Fra­gen oder Anre­gun­gen haben, ste­hen Ihnen unsere Ansprech­part­ner selb­stver­ständlich auch gern per­sön­lich zur Verfügung.

Der Mitgliedsbeitrag gilt für ein Jahr und richtet sich nach Ihrem Bruttojahreseinkommen.

Jahre­seinkom­men
Brutto
Mit­glieds­beitrag
Brutto
Neuauf­nah­men (ein­ma­lig) ab 01.01.2023 10 €
bis 15.000 € 70 €
15.001 € — 30.000 € 120 €
30.001 € — 45.000 € 160 €
45.001 € — 60.000 € 190 €
60.001 € — 75.000 € 220 €
75.001 € — 90.000 € 250 €
90.001 € — 120.000 € 280 €
120.001€ — 150.000€ 310 €
ab 150.001 € 360 €

Zum Brut­to­jahre­seinkom­men hinzugerech­net wer­den: Ein­nah­men aus Renten­bezü­gen ein­schl. steuer­freier Zuschüsse des Trägers, Kap­i­talver­mö­gen, Ver­mi­etung, Ver­pach­tung, priv. Veräußerungs­geschäfte, Arbeit­slosen­hil­fe, Arbeitslosen‑, Schlechtwetter‑, Kurzarbeiter‑, Kranken- und Eltern­geld, Kindergeld sowie son­stige Ein­nah­men gemäß § 22 und 24 EStG. Der Brut­tomit­glieds­beitrag ist inclu­sive der gel­tenden Mehrwertsteuer.

Die Kosten der Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein

Die Mit­glieds­beiträge beim Arbeit­nehmer-Lohn­s­teuer­ber­atung Lohn­s­teuer­hil­fevere­in e.V. (Arlob) sind sozial gestaffelt und richt­en sich nach dem Brut­to­jahre­seinkom­men der Mit­glieder (siehe Liste). Diese Staffelung ermöglicht es, die Beiträge unter sozialen Gesicht­spunk­ten nach unten hin abzustufen. Zusät­zlich zum jährlichen Mit­glieds­beitrag wird eine ein­ma­lige Auf­nah­mege­bühr in Höhe von nur 10 € erhoben. Es ist wichtig zu beacht­en, dass der Mit­glieds­beitrag auch dann fäl­lig wird, wenn die Leis­tun­gen des Vere­ins nicht in Anspruch genom­men wer­den. Ehren­mit­glieder sowie aktive Mit­glieder im Sinne der Satzung sind von der Beitragspflicht befre­it. Die genauen Regelun­gen hierzu find­en sich in der Satzung des Vereins.
Die sozial gestaffelte Beitragsstruk­tur, durch die Men­schen mit gerin­geren Einkom­men auch gerin­gere Beiträge zahlen, unter­schei­det Lohn­s­teuer­hil­fevere­ine von Steuer­ber­atern. Dadurch bleibt die steuer­liche Beratung für Arbeit­nehmer, Rent­ner und Pen­sionäre erschwinglich. Die Mit­glieds­beiträge finanzieren die Arbeit des Vere­ins, darunter die Beratungsstellen, Schu­lun­gen für die Berater und die Ver­wal­tung. In der Regel deckt der Beitrag alle Leis­tun­gen rund um die Steuer­erk­lärung, die Prü­fung des Steuerbeschei­ds sowie die Vertre­tung gegenüber dem Finan­zamt ab. So erhal­ten Mit­glieder eine umfassende Lohn­s­teuer­hil­fe, ohne zusät­zliche Kosten für jede einzelne Beratung.

Mitglieder werben Mitglieder” -
unsere Aktion mit attraktiven Prämien.

Sie sind bere­its Mit­glied bei uns und haben ein neues Mit­glied gewor­ben? Wir freuen uns, dass Sie mit uns zufrieden sind und uns weit­eremp­fohlen haben. Dafür wollen wir uns bei Ihnen bedanken.

Ein­fach die Prämienkarte in unser­er Beratungsstelle, Det­mold­er Str. 31, abholen oder hier herun­ter­laden und sofort aus­druck­en, Ihre Wun­sch­prämie aus­suchen, aus­füllen und in unser­er Beratungsstelle wieder abgeben.

 

Jet­zt Mit­machen und Prämie sichern!

 

Sie erhal­ten Ihre Wun­sch­prämie, sobald der erste Beitrag des Neu­mit­glieds bei uns einge­gan­gen ist — auf Wun­sch per Post oder per Selb­stab­hol­ung in der Beratungsstelle.