Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren. In dieser Rubrik finden Sie Informationen zur Mitgliedschaft und zu unseren Mitgliedsbeiträgen sowie häufig gestellte Fragen rund um den Verein. Tagesaktualität, ein angemessenes Zeitbudget und eine individuelle Beratung sind dabei für uns selbstverständlich. Greifen Sie auf ein engagiertes Team und über fünzehn Jahre Steuerberatungspraxis zurück.
Falls Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner selbstverständlich auch gern persönlich zur Verfügung.
Der Mitgliedsbeitrag gilt für ein Jahr und richtet sich nach Ihrem Bruttojahreseinkommen.
Jahreseinkommen Brutto |
Mitgliedsbeitrag Brutto |
Neuaufnahmen (einmalig) ab 01.01.2023 | 10 € |
bis 15.000 € | 70 € |
15.001 € — 30.000 € | 120 € |
30.001 € — 45.000 € | 160 € |
45.001 € — 60.000 € | 190 € |
60.001 € — 75.000 € | 220 € |
75.001 € — 90.000 € | 250 € |
90.001 € — 120.000 € | 280 € |
120.001€ — 150.000€ | 310 € |
ab 150.001 € | 360 € |
Zum Bruttojahreseinkommen hinzugerechnet werden: Einnahmen aus Rentenbezügen einschl. steuerfreier Zuschüsse des Trägers, Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung, priv. Veräußerungsgeschäfte, Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosen‑, Schlechtwetter‑, Kurzarbeiter‑, Kranken- und Elterngeld, Kindergeld sowie sonstige Einnahmen gemäß § 22 und 24 EStG. Der Bruttomitgliedsbeitrag ist inclusive der geltenden Mehrwertsteuer.
Die Kosten der Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein
Die Mitgliedsbeiträge beim Arbeitnehmer-Lohnsteuerberatung Lohnsteuerhilfeverein e.V. (Arlob) sind sozial gestaffelt und richten sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Mitglieder (siehe Liste). Diese Staffelung ermöglicht es, die Beiträge unter sozialen Gesichtspunkten nach unten hin abzustufen. Zusätzlich zum jährlichen Mitgliedsbeitrag wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von nur 10 € erhoben. Es ist wichtig zu beachten, dass der Mitgliedsbeitrag auch dann fällig wird, wenn die Leistungen des Vereins nicht in Anspruch genommen werden. Ehrenmitglieder sowie aktive Mitglieder im Sinne der Satzung sind von der Beitragspflicht befreit. Die genauen Regelungen hierzu finden sich in der Satzung des Vereins.
Die sozial gestaffelte Beitragsstruktur, durch die Menschen mit geringeren Einkommen auch geringere Beiträge zahlen, unterscheidet Lohnsteuerhilfevereine von Steuerberatern. Dadurch bleibt die steuerliche Beratung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre erschwinglich. Die Mitgliedsbeiträge finanzieren die Arbeit des Vereins, darunter die Beratungsstellen, Schulungen für die Berater und die Verwaltung. In der Regel deckt der Beitrag alle Leistungen rund um die Steuererklärung, die Prüfung des Steuerbescheids sowie die Vertretung gegenüber dem Finanzamt ab. So erhalten Mitglieder eine umfassende Lohnsteuerhilfe, ohne zusätzliche Kosten für jede einzelne Beratung.
“Mitglieder werben Mitglieder” -
unsere Aktion mit attraktiven Prämien.
Sie sind bereits Mitglied bei uns und haben ein neues Mitglied geworben? Wir freuen uns, dass Sie mit uns zufrieden sind und uns weiterempfohlen haben. Dafür wollen wir uns bei Ihnen bedanken.
Einfach die Prämienkarte in unserer Beratungsstelle, Detmolder Str. 31, abholen oder hier herunterladen und sofort ausdrucken, Ihre Wunschprämie aussuchen, ausfüllen und in unserer Beratungsstelle wieder abgeben.
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Sie erhalten Ihre Wunschprämie, sobald der erste Beitrag des Neumitglieds bei uns eingegangen ist — auf Wunsch per Post oder per Selbstabholung in der Beratungsstelle.