NZB beim BFH: Splittingtarif für nichteheliche Lebensgemeinschaft?
Der Splittingtarif gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Diese — nicht wirklich überraschende — Entscheidung hat das FG Münster gefällt (FG Münster, Urteil vom 18.05.2016, Az 10 K 2790/14 E, Abruf-Nr. 187418). Die vor dem FG unterlegenen Lebenspartner wollen mit einer NZB erreichen, dass der BFH in der Revision über die Sache entscheidet (Az. III B 100/16).
Quelle: WISO SSP Ausgabe 09/2016