Werbungskosten bei Auslandssemester: Was Studenten und Eltern jetzt veranlassen sollten
Kann ein Student, der an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, Aufwendungen für Auslandssemester und ‑praktika nur dann als doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn er im Inland einen eigenen Hausstand unterhält? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2018