Zivilprozesskosten bis 2012: Einsprüche ohne Chance?
Haben Sie gegen Steuerbescheide vor 2013 Einspruch eingelegt, um Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung anerkannt zu bekommen, dürften Sie in den nächsten Wochen aufgefordert werden, den Einspruch zurückzunehmen. Geben Sie nicht gleich klein bei. Es sind zwar alle Revisionsverfahren zugunsten der Finanzverwaltung ausgegangen. Das ist aber kein Grund, die Flinte widerstandslos ins Korn zu werfen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2017