Unterstützungsleistungen: So werden KV-Beiträge behandelt
Unterstützen Sie einen Angehörigen oder ein Kind, für das Ihnen kein Kindergeld mehr zusteht, können Sie dafür im Jahr 2017 eine außergewöhnliche Belastung in Höhe von bis zu 8.820 Euro geltend machen (§ 33a Abs. 1 EStG). Den Höchstbetrag können Sie noch einmal erhöhen, wenn Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der unterstützten Person tragen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 12/2017