Leerstand wegen fraglicher Eigentumsverhältnisse unschädlich
Kann eine Immobilie nicht vermietet werden, weil z. B. die Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind, kann der Vermieter Werbungskosten in der Leerstandszeit trotzdem abziehen, wenn er seine Einkünfteerzielungsabsicht nachweist. Der Nachweis ist erbracht, wenn er seine Einkünfteerzielungsabsicht nachweist. Der Nachweis ist erbracht, wenn der Vermieter während des Leerstands daran arbeitet, die Vermietungshemnisse zu beseitigen und sofort, nachdem die Hemnisse beseitigt sind, Anstrengungen unternimmt, die Immobilie zu vermieten. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2017