Können größere Kosten auf Jahre verteilt werden?
Erwachsen einem Steuerzahler erhebliche — als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige — Aufwendungen und würden diese zum Großteil steuerlich wirkungslos bleiben, weil ihnen keine entsprechenden Einkünfte gegenüberstehen, können die Aufwendungen nicht auf mehrere Jahre verteilt und “steuerlich gerettet” werden. Ob diese BFH-Entscheidung so stehen bleiben kann, lässt der unterlegene Steuerzahler jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG klären.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 05/2018