§ 35a EStG: Leistungen des Schlüsseldienstes sind begünstigt
Der Parlamentarische Staatssekretär im BMF, Dr. Michael Meister, hat in einer verklausulierten Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) zum Ausdruck gebracht, dass Leistungen eines Schlüsseldienstes für die Öffnung der Wohnungstüre nach § 35a EStG begünstigte Handwerkerleistungen darstellen. Das BMF vertritt damit eine andere Auffassung als die Finanzverwaltung generell.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2017