So erhalten Großeltern Kindergeld für ihre Enkel
Auch Großeltern können Kindergeld bekommen. Nämlich dann, wenn sie Enkel überwiegend in ihrem Haushalt versorgen und betreuen. Das ist gesichertes Recht. Neu ist, dass ein Kindergeldanspruch auch bestehen kann, wenn der Enkel aus dem Haushalt der Großeltern schon ausgezogen ist. Die Einzelheiten dazu stehen in einer Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 12/2017