Kindergeld für minderjährige syrische Pflegegeschwister
Leben minderjährige Kinder als Flüchtlinge beim volljährigen Bruder oder der volljährigen Schwester und der Nachzug der Eltern nach Deutschland ist ungewiss, handelt es sich um Pflegekinder. Die betreuenden Geschwister haben Anspruch auf Kindergeld. Das hat das FG Niedersachsen entschieden.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2017