BFH bejaht Anspruch während mehrjährigen Auslandsstudiums
Verbringt ein Kind mindestens die Hälfte seiner ausbildungsfreien Zeit in Deutschland und weisen sein Wohnverhältnisse sowie persönlichen Bindungen einen stärkeren Bezug zum Inland als zum Studienort auf, hat das Kind auch während eines mehrjährigen Auslandsstudiums seinen Wohnsitz im Haushalt der Eltern. Diese haben folglich auch während des Studiums Anspruch auf Kindergeld. Das hat der BFH entschieden.
Quelle: WISO SteuerBrief 12/2015