Werbungskosten bei Auslandssemester: Was Studenten und Eltern jetzt veranlassen sollten
Kann ein Student, der an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, Aufwendungen für Auslandssemester und -praktika nur dann als doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn er im Inland einen eigenen Hausstand unterhält? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2018