Zuschlag für Sonn‑, Feiertags- und Nachtarbeit:
Zuschlag für Sonn‑, Feiertags- und Nachtarbeit: Steuerfreiheit in der Steuererklärung durchsetzen Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen Zuschläge für Sonntags‑, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt, sollten Sie bei ihm nachhaken, ob er diese Zuschläge beim Lohnsteuerabzug steuerfrei belassen hat. Wenn nicht, können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung gegensteuern. Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2018