Kinderbetreuungskosten und § 35a EStG
Kinderbetreuungskosten und § 35a EStG Kinderbetreuungskosten können Sie für Ihre Kinder ab deren Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs als Sonderausgaben im Rahmen des Höchstbetrages geltend machen. Vollendet Ihr Kind das 14. Lebensjahr, fällt der Sonderausgabenbezug nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG aufgrund der Altersgrenze weg. Es öffnet sich aber der Anwendungsbereich der…