Doppelter Haushalt: BFH urteilt zur “finanziellen Beteiligung an Kosten der Lebensführung”
Doppelter Haushalt: BFH urteilt zur “finanziellen Beteiligung an Kosten der Lebensführung” Die steuerliche Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung ist bei Ledigen seit 2014 an das zusätzliche Merkmal “finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung” gebunden. Jetzt liegt die erste BFH-Entscheidung zu diesem Kriterium vor. Und die ist erfreulich. Quelle: WISO SSP 06/2023