Unfall: Außergewöhnliche Abschreibung auch für mehr als sechs JAhre alten Privat-Pkw möglich
Hatten Sie 2015 auf dem Weg zur ersten Tätigkeitsstätte oder auf dem Heimweg einen Unfall, können Sie die Unfallkosten neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Haben Sie den PKW nicht mehr reparieren lassen, sollten Sie eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung geltend machen, und zwar auch für ältere Pkw.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2016