Stellt der Versorgungsausgleich an Ex-Ehegatten Sonderausgaben oder Werbungskosten dar?
Musterprozess:
Zahlungen für den Versorgungsauslgeich an den geschiedenen Ex-Ehegatten können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Zahlungsempfänger die erhaltenen Zahlungen versteuert (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.07.2016, Az. 3 K 49/14, Abruf-Nr. 189554). Der zahlende Steuerzahler hat Einspruch eingelegt, weil er vorweggenommene Werbungskosten geltend machen möchte (BFH, Az. X R 24/16).
Quelle: WISO SSP Ausgabe 12/2016