Prepaid-Kreditkarte statt freiwilliger Sonderzahlung: Steuersparmodell
In der Praxis wird ein Modell heiß diskutiert: Ein Arbeitnehmer bekommt statt einer freiwilligen Sonderzahlung vom Arbeitgeber eine Prepaid-Kreditkarte, mit der er bei Partnern Waren und Dienstleistungen kaufen kann. Das Guthaben ist steuerfrei, weil der Arbeitgeber die Steuer nach § 37b EStG übernimmt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2018