Musterprozess: Kann Ehepaar Arbeitszimmer zwei Mal absetzen?
Nutzen Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer, lässt das Finanzamt insgesamt nur 1.250 € als Werbungskosten zu und nicht für jeden Ehegatten 1.250 €. Ob das rechtens ist, muss der BFH klären.
Hintergrund: Die Finanzämter gehen davon aus, dass der Höchstbetrag für ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer nicht personen‑, sondern objektbezogen ist. Ein Ehepaar wandte beim FG Baden-Württemberg ein, dass der Gesetzgeber bei den 1.250 € von einem Raum von 12 bis 14 Quadratmeter ausgegangen ist. Ist der Raum aber deutlich größer, weil er von beiden Eheleuten genutzt wird, würde eine objektbezogene Betrachtung zu einer unangemessenen und rechtswidrigen Besteuerung führen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2016