Mietzahlung durch Verzicht auf Barunterhalt ist stuerschädlich
Es liegt kein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor, wenn ein Kind für die von den Eltern gemietete Immobilie keine Miete zahlt, sondern auf Barunterhalt verzichtet. Das hat der BFH entschieden.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 06/2016