Kürzung der Kürzung” bei Verpflegungsmehraufwendungen
Stellt ein Arbeitnehmer einem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit zur Verfügung, ist die steuerfreie Verpflegungspauschale zu kürzen. Nimmt der Arbeitnehmer die Mahlzeit nicht ein, kann das nach Ansicht des BMF in bestimmten Fällen zur “Kürzung der Kürzung” führen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2016