Haushaltsnahe Dienstleistungen: Schulverpflegung?
Wird ein Kind in der Schule erpflegt, können die Eltern für die Kosten keine Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG abziehen. Das FG Sachsen begründet das damit, dass Verpflegungskosten zum einen mit dem Kinderfreibetrag abgegolten sind und dass — zum zweiten — kein funktionaler Zusammenhang zum Privathaushalt besteht (FG Sachsen, Urteil vom 07.01.2016, Az. 6 K 1546/13). Die Eltern geben sich aber noch nicht geschlagen. Sie haben Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2016