Fahrtkosten zu vermieteter Immobilie optimieren
Planen Sie den Kauf einer Immobilie für Vermietungszwecke oder vermieten Sie bereits, können Sie die Fahrtkosten zur Immobilie als Werbungskosten in Anlage V erfassen. Neben den reinen Fahrtkosten können Sie dabei auch Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
Quelle: WISO SSP 01/2019