Einbauküche: BFH gibt steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung zum Erhaltungsaufwand auf
Statten Sie eine vermietete Immobilie mit einer neuen Einbauküche aus, handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut. Insoweit hat der BFH seine Rechtsprechung geändert. Damit ist es Ihnen nicht mehr möglich, Kosten für Ersatzbeschaffungen als Erhaltungsaufwand und Aufwendungen für einzelne — neue — Küchenmöbel als geringwertige Wirtschaftsgüter abzuschreiben.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 01/2017