Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei Trennung
Nach einer Trennung steht demjenigen Elternteil das Kindergeld zu, bei dem sich das Kind ausschließlich aufhält. Anderweitig getroffene Berechtigungen erlöschen. Auch ein Versöhnungsversuch lässt die ursprüngliche Berechtigung nicht aufleben. Das hat der BFH entschieden.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 11/2017