Bei Diabetes-Erkrankung an Behindertenpauschbetrag denken
Steuerzahler, die an Diabetes leiden, können sich beim Landesversorgungsamt einen Grad der Behinderung bescheinigen lassen, wenn die Krankheit sie beeinträchtigt. Das Sozialgericht Karlsruhe hat jetzt klargestellt, dass bei Diabetes mellitus Typ 1, bei dem man bis zu sechs Mal täglich den Blutzucker messen und die Insulinabgabe situativ anpassen muss, ein Grad der Behinderung von 40 vorliegt. Betroffenen steht dann ein Behindertenpauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG in Höhe von 430 € zu.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2016