Sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung außerhalb Ihres Haushalts auf einen PKW angewiesen, können Sie neben dem Behinderten-Pauschbetrag Fahrtkosten für Privatfahrten von bis zu 15.000 km pro Jahr als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Ein Manko dieser Regelung ist, dass pro Kilometer maximal Kosten von 0,30 € anerkannt werden. Eine Entscheidung des FG Hessen könnte hier für eine Trendwende sorgen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 11/2016