Auf dem BFH-Prüfstand: Was ist eine Neubaumaßnahme
Die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen gibt es nur für Renovierungs‑, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, nicht aber für Neubaumaßnahmen. Eigentlich hat der BFH schon klipp und klar formuliert, dass eine Neubaumaßnahme nicht vorliegt, wenn die Handwerkerleistungen nach der Fertigstellung (entspricht der Bezugsfertigkeit) des Privathaushalts angefallen sind. In dem konkreten Fall waren die Steuerzahler erst in ihr neues Haus eingezogen und hatten erst Monate später den Garten anlegen lassen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2018