Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Aus neuen Spielregeln die richtigen Schlüsse ziehen
Wenn Sie eine Immobilie innerhalb von drei Jahren nach deren Kauf renovieren, müssen Sie sich dem Thema “anschaffungsnahe Herstellungskosten” stellen. Betragen die Aufwendungen mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten, können Sie sie nur über die Gebäudeabschreibung steuermindernd geltend machen. Um das zu vermeiden — und sich den sofortigen Abzug als Werbungskosten zu sichern, sollten Sie wissen, wie sich die Finanzverwaltung positioniert.
Quelle: WISO SSP 02/2019