Werkstattleistung ist nicht nach § 35a begünstigt
Werkstattleistung ist nicht nach § 35a begünstigt Für Leistungen, die ein Handwerker in seiner Werkstatt erbringt, steht Ihnen keine Steueranrechnung nach § 35a Abs. 3 EStG zu. Es sind nur Leistungen “im” Haushalt begünstigt. Auf diese Auffassung, die jetzt der 13. Senat des FG München vertritt, sollten Sie reagieren. Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2018