Einzelveranlagung: Kann der Behindertenpauschbetrag jedem zur Hälfte zugeteilt werden?

Einzelver­an­la­gung: Kann der Behin­derten­pausch­be­trag jedem zur Hälfte zugeteilt wer­den? Nutzen Eheleute die Einzelver­an­la­gung, kön­nen sie beantra­gen, dass Son­der­aus­gaben, außergewöhn­liche Belas­tun­gen und die Steuer­an­rech­nung nach § 35a EStG jedem Ehe­gat­ten zur Hälfte zuge­ord­net wer­den. Für Pausch- und Frei­be­träge wie z. B. den Behin­derten­pausch­be­trag gilt das bish­er lei­der nicht. Ob das so richtig ist, muss der BFH

Unterstützung bedürftiger Personen: Positives BFH-Urteil zur Ermittlung der Opfergrenze

Unter­stützung bedürftiger Per­so­n­en: Pos­i­tives BFH-Urteil zur Ermit­tlung der Opfer­gren­ze Leis­ten Sie Unter­halt­szahlun­gen, dür­fen Sie diese als außergewöhn­liche Belas­tung abziehen. Das Finan­zamt min­dert den Abzugs­be­trag jedoch, wenn Ihnen dann selb­st nicht genü­gend Geld zum Leben übrig bleiben würde. Der BFH hat jet­zt eine erfreuliche Entschei­dung getrof­fen, wie diese Opfer­gren­ze ermit­telt wird. SSP bringt Sie auf den…

Gilt Vorläufigkeitsvermerk für das neue BFH-Urteil?

Gilt Vor­läu­figkeitsver­merk für das neue BFH-Urteil? Haben Sie in den Vor­jahren keine außergewöhn­liche Belas­tung gel­tend gemacht, weil Ihre zumut­bare Belas­tung höher war als die Aufwen­dun­gen, die Sie selb­st getra­gen haben, soll­ten Sie das nach­holen. Berufen Sie sich darauf, dass die Steuerbeschei­de der ver­gan­genen Jahre hin­sichtlich der zumut­baren Belas­tung nach § 165 AO vor­läu­fig ergan­gen sind…

Doppelte Haushaltsführung: FG Düsseldorf kanzelt BMF wegen 1.000-Euro-Grenze ab

Dop­pelte Haushalts­führung: FG Düs­sel­dorf kanzelt BMF wegen 1.000-Euro-Grenze ab Seit dem 01.01.2014 dür­fen Sie bei ein­er dop­pel­ten Haushalts­führung für Unterkun­ft­skosten nur noch max­i­mal 1.000 Euro im Monat als Wer­bungskosten anset­zen. Zu diesen Unterkun­ft­skosten rech­net das BMF auch die Kosten für Ein­rich­tung und Haus­rat. Dem ist jet­zt das FG Düs­sel­dorf ent­ge­genge­treten. Solche Kosten sind nach dessen…